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Ginger hat am 06.01.2013 00:09:46 geschrieben :

Google-Suche
Also ich erhalte nur 23.700 Treffer, bei der Eingabe von "Ginger" und "Unsinn".
Versuchen Sie mal wieder die Leute mit falschen Behauptungen hinters Licht zu führen?
Ein derart allgemeiner Begriff wie "Ginger", der ja nicht nur das englische Wort für "Ingwer" ist, sondern im angelsächsischen Sprachgebrauch auch ein verbreiteter Spitzname für rothaarige Personen, erzielt in der kombinierten Eingabe mit "Unsinn" selbstverständlich mehr Treffer.
Klaus Miehlings dürfte es hingegen wohl weniger geben...
 
Kommentar: Die Anzahl der Treffer kann in kurzen Abständen erheblich schwanken. Im übrigen bedeutet das Ergebnis nur, dass die gesuchten Begriffe auf derselben Seite auftreten. Sie werden z.B. viele Treffer haben, wenn Sie meinen Namen und "Gewalt" oder "Drogen" eingeben. Natürlich bedeutet das nicht, dass ich gewalttätig wäre oder Drogen nehmen würde, sondern es liegt daran, dass ich mich in meiner Gewaltmusikkritik damit beschäftigen muss. Ihr Beitrag war also von vornherein unsinnig.

Ginger hat am 05.01.2013 23:29:36 geschrieben :

Google-Suche
Gibt man bei Google "Klaus Miehling" und "Unsinn" ein, so erhält man 605 Treffer.
 
Kommentar: Gibt man "Ginger" und "Unsinn" ein, so erhält man 506.000 Treffer.

Niklas hat am 05.01.2013 00:56:03 geschrieben :

Der auf Ihrem Facebook-Profil verlinkte Artikel aus der &quot;Welt&quot;
Grüss Gott, Herr Miehling!
Auf Ihrem Facebook-Profil haben Sie einen Artikel aus der "Welt" verlinkt; einen ziemlich lausigen Satire-Versuch, in dem von einer "postmodernen Version des neuen Menschen" die Rede ist, die angeblich in den westlichen Demokratien des 21. Jahrhunderts heranwächst und den beiden Autoren als Projektionsfläche für ihre milieutypischen Feindbilder der 'Political Correctness', des 'Gender-Mainstreamings', des Pazifismus und des Klimaschutzes dient. So weit so gähn.

"Das neue Mensch" wird hier unter anderem als geschlechtsneutraler, nichtrauchender Vegetarier beschrieben, der gerne mit dem Fahrrad unterwegs ist:
Lieber Herr Miehling, sind das denn nicht vier Punkte, die gleichfalls auch auf Sie zutreffen?
Sie wissen doch:
Wer im Glashaus sitzt ...
 
Kommentar: Von diesen Punkten treffen nur eineinhalb zu: Nichtraucher, und Fahrrad: ja, aber nicht gerne.

lol hat am 03.01.2013 13:00:10 geschrieben :

Frisur
Wie viel hat ihre Frisur eigentlich gekostet?
Wischmobs sollen zurzeit unheimlich teuer sein...
 

lol hat am 03.01.2013 12:57:49 geschrieben :

Frisur
Wischen sie mit ihrer Frisur nach einem ihrer Konzerte eigentlich das faule Obst von der Bühne?
 

lol hat am 03.01.2013 12:56:06 geschrieben :

Frisur
Gehen sie mal zum Friseur, bei ihrer Frisur zahlt das sicher die Krankenkasse.
 

BK hat am 02.01.2013 10:28:23 geschrieben :

Gäfgen
Strafrechtlich festgelegte Strafen sind natürlich Eingriff in Grundrechte. Allerdings ist hier zu beachten, dass diese sehr eng gefasst sind und das Grundrecht auf Freiheit der Person und Recht auf Eigentum verfasungsimmanent eingeschränkt werden dürfen. Dies gilt nicht für den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Bzgl. der Verfassungsänderung: Grundrechte dürfen nicht abgeschafft werden.
Ach übrigens: Auch nach seiner Privatinsolvenz werden Herrn Gäfgen seine Schmerzensgeldzahlungen nicht zugute kommen, da sie mit der Insolvenz verrechnet werden.
 

BK hat am 01.01.2013 13:57:17 geschrieben :

Gäfgen
Nein, Herr Miehling.
Sie können Gesetze nur dann ändern, wenn diese mit der Verfassung vereinbar sind. Jemandem wie Magnus Gäfgen zivilrechtliche Rechte zu verweigern, würde den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verletzen, der im Grundgesetz festgeschrieben ist. Und der lässt sich eben nicht ändern. Und das ist auch gut so. Da können Sie oder unterbelichtete Autoren dieses Machwerks namens Junge Freiheit "Unrechtsstaat" schreien, soviel Sie wollen.
 
Kommentar: Abgesehen davon, dass auch die Verfassung geändert werden kann (was bereits mehrmals geschehen ist), ist jede Strafe genau genommen eine Verletzung der Grundrechte. Ich glaube, das hatte ich in unserer früheren Diskussion bereits gesagt. Eine Freiheitsstrafe verletzt das Recht auf Freizügigkeit, eine Geldstrafe verletzt das Recht auf Eigentum.

BK hat am 31.12.2012 00:09:35 geschrieben :

Gäfgen
Ja, wir hatten über das Thema diskutiert.
Zum aktuellen Thema: Eine Privatinsolvenz ist NICHT der Erlass von 70000 Euro Schulden.
Und auch das hat NICHTS mit "Unrechtsstaat" oder ähnlichem zu tun. Sie kapieren einfach nicht bzw. wollen nicht kapieren, was einen Rechtsstaat ausmacht. Lesen Sie doch nochmal unsere Verfassung, würde Ihnen gut tun.
Es finde es nur verwunderlich, dass Sie als der Oberverfechter von Recht und Gesetz bereitwillig jemandem seine Grundrechte verweigern wollen, nur weil er es aus Ihrem und Ihresgleichen primitivem "Gerechtigkeitsgefühl" heraus verdient hätte. Willkürjustiz olé.
 
Kommentar: Selbstverständlich müssen sich die Gerichte ebenso wie alle Bürger an die Gesetze halten. Ich propagiere keine Willkürjustitz, sondern kritisiere Gesetze, welche Entscheidungen wie die genannten ermöglichen oder sogar erzwingen. Gesetze können auch in einem Rechtsstaat geändert werden.

KK hat am 30.12.2012 01:37:54 geschrieben :

Zu der Sache mit Gäfgen
Servus, in Ihrem aktuellen GMNB haben Sie einen Artikel verlinkt in dem sich über die Tatsache aufgeregt wird, dass Magnus Gäfgen Schadensersatz bekommen hat, weil ein Polizist ihm Gewalt angedroht hat.

Zu dem Thema empfehle ich dieses Video:

http://youtu.be/5KeltdKb2jY?t=1m9s

Sollten Sie sich vielleicht mal ansehen, das Ganze hat nämlich sehr wohl was mit Gerechtigkeit zu tun.
 
Kommentar: Nein, es geht in dem Artikel nicht um die Schadenersatzklage, sondern um den Erlass von 70.000 Euro Schulden.
Damit hat sich auch das im Video genannte Argument, wegen seiner Schulden bekäme der Mörder letztlich nichts vom Schadenersatz, erledigt.
Hatten wir nicht schon über das Thema diskutiert (oder war es "B.K.")?

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